Privatkredit

 

Sie suchen zur Zwischenfinanzierung Ihres Vorhabens eine günstige Kreditmöglichkeit. Eine Möglichkeit bietet sich durch die Inanspruchnahme eines Privatkredites von Freunden oder Verwandten. Im Grunde reicht es nämlich, wenn sich beide Parteien einig sind, denn Formvorschriften oder gar die Pflicht, einen Darlehensvertrag vor einem Notar zu abschließen, gibt es nicht.

Doch auch zur Kreditgewährung unter Bekannten sollten einige Punkte beachtet werden:

Schriftform
Gestalten Sie vernünftigerweise eine Darlehensvereinbarung in schriftlicher Form. Andernfalls hat der Darlehensgeber das Nachsehen, wenn es zum Streit kommt. Er muss beweisen, dass er das Geld als Darlehen und nicht als Geschenk vergeben hat oder ob ein Zins vereinbart wurde.

Führen Sie die tatsächliche Kreditsumme und das Datum der Auszahlung auf. Sind sich beide Parteien einig, dass das Darlehen unverzinst sein soll, notieren Sie sich das am besten. Soll das Darlehen verzinst werden, dann kann dies etwa so formuliert werden: „Das Darlehen ist ab…(Datum) jährlich mit …Prozent (Zinssatz) zu verzinsen“. Vermerken Sie evtl. zusätzlich: „Der Zins ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für das vorangegangene Kalendervierteljahr zu zahlen“.

Zeitpunkt der Rückzahlung
In Ihrer schriftlichen Vereinbarung sollte auch der Zeitpunkt der Rückzahlung festgehalten werden. Sonst gilt die gesetzliche Regel, dass der Kredit jederzeit mit Dreimonatsfrist gekündigt werden kann. Ist die Frist verstrichen, muss das Geld bezahlt werden. Zahlt der Kreditnehmer nicht, kann der Darlehensgeber über das Amtsgericht einen Mahnbescheid veranlassen und, wenn der Schuldner dem nicht widerspricht, einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Er kann auch gleich vor Gericht ziehen.

Die Höhe des Zinses können die Vertragspartner frei bestimmen. Überschreitet er aber das Doppelte dessen, was Banken üblicherweise verlangen, ist das Wucher. Dann ist die Vereinbarung ungültig und es wird gar kein Zins fällig.

Sicherheit und Besteuerung
Leichter haben es Darlehensgeber, wenn ihr Schuldner eine Sicherheit bietet und das im Vertrag vermerkt wird.
Zinserträge sind zu versteuern, wenn sie die steuerfreie Grenze von 801 Euro (bei Ehepaaren 1 602 Euro) übersteigen. Man muss sie also in der Steuererklärung aufführen.